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Gutachten

Ihr Anliegen in besten Händen – Vertrauen sie auf meine Fachkompetenz als Steinmetzmeisterin und Sachverständige

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Gerichtsgutachten

Ich bin im Handelsgericht Wien als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige eingetragen

  • Fachgebiet 48.48 Steinmetzarbeiten und Steinmetzerzeugnisse
  • Zuständigkeitsgebiet ganz Österreich
  • Durchführung von Beweissicherungen
  • Erstellung und Erörterung von Gutachten
  • Teilnahme an Tagsatzungen

Meine langjährige Erfahrung und fundierte Ausbildung befähigen mich gerichtlichen Gutachten zu erstellen.
In meinen Gutachten lege ich großen Wert auf eine verständliche und klare Sprache, um die Ergebnisse auch für Laien verständlich zu machen.

Versicherungsgutachten

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Natursteinarbeiten biete ich Ihnen professionelle Unterstützung im Bereich Versicherungsgutachten.

  • Fachgebiet 48.48 Steinmetzarbeiten und Steinmetzerzeugnisse
  • Zuständigkeitsgebiet ganz Österreich
  • Durchführung von Beweissicherungen
  • Feststellung des Schadens und der Schadensursache
  • Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung
  • Restwertbestimmung
  • Erstellung von Gutachten

Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche und meinem fachlichen Know-how können Sie sicher sein, dass Sie im Falle eines Schadens eine genaue Einschätzung der Kosten und der Schadensursache erhalten. Meine Gutachten ermöglichen es Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen und Ihre Interessen gegenüber Beteiligten zu vertreten. Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

Firmengutachten

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Natursteinarbeiten am Handelsgericht Wien unterstütze ich Unternehmen bei ihren Projekten im Bereich Steinmetzarbeiten und Steinmetzerzeugnisse.

  • Fachgebiet 48.48 Steinmetzarbeiten und Steinmetzerzeugnisse
  • Tätigkeitsgebiet in ganz Österreich
  • Beratung bei Steinauswahl und Steinkonstruktion
  • praxisorientierte Detaillösungen bei Sonderkonstruktionen
  • Steintechnische Baubegleitung und Unterstützung der örtlichen Bauaufsicht
  • Dokumentationen
  • Bestandsaufnahme
  • Qualitätsprüfung und -sicherung
  • Sanierungskonzepte
  • Beweissicherungen
  • Erstellung von außergerichtlichen Gutachten

Ich unterstütze Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer individuellen Anforderungen und Vorstellungen, basierend auf meiner langjährigen Erfahrung und meinem fachlichen Know-how. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch, um gemeinsam Ihre Projekte erfolgreich zu realisieren.

Privatgutachten

Ob bei Neubauten oder Renovierungen - als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige für Natursteinarbeiten stehe ich Ihnen bei allen Fragen und Problemen rund um Steinmetzarbeiten und Steinmetzerzeugnisse zur Seite. Ich unterstütze Sie nicht nur bei der Baubegleitung, Bestandsdokumentation und Leistungsbewertung, sondern auch bei der Planung und Umsetzung von Natursteinarbeiten in verschiedenen Bereichen.

  • Fachgebiet 48.48 Steinmetzarbeiten und Steinmetzerzeugnisse
  • Tätigkeitsgebiet in ganz Österreich
  • Erstellung von außergerichtlichen Gutachten*
  • Tätigkeitsfelder:
    • alles rund um Naturstein
    • Terrasse, Garten und Pool
    • Badezimmer
    • Boden- und Wandbeläge
    • Küchenarbeitsplatten
    • Treppen
    • Fassaden         
  • Grabsteinprüfung (www.grabstein-pruefung.at)

Durch meine langjährige Erfahrung und Expertise bin ich in der Lage, qualitativ hochwertige Gutachten zu erstellen. Dabei führe ich auch Beweissicherungen durch und erstelle außergerichtliche Gutachten. Meine Privatgutachten haben bereits in vielen Gerichtsverfahren als fachlich qualifizierter Parteivortrag gedient und wurden vom Gericht gewürdigt. Wenn Sie einen kompetenten und zuverlässigen Sachverständigen im Bereich Steinmetzarbeiten suchen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um Ihre Anliegen mit mir zu besprechen.

 

*  Privatgutachten werden als Parteigutachten in Gerichtsverfahren eingebracht und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Nach gefestigter Rechtsprechung dürfen Privatgutachten durch das Gericht nicht unbeachtet bleiben, sondern müssen durch das Gericht gewürdigt werden, auch wenn sie zivilprozesslich als Parteivortrag und nicht als Beweismittel gelten. Parteigutachten gelten als fachlich qualifizierter Parteivortrag. Sollte im Verfahren ein gerichtliches Gutachten erforderlich sein, hat auch der gerichtlich beauftragte Sachverständige das Privatgutachten zu würdigen und sich kritisch mit diesem auseinanderzusetzen.